Beschluss:

Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Michael Moeskes aus Magdeburg wird beauftragt, den Stadtrat gegenüber dem Bürgermeister kommunalrechtlich zu begleiten. Dies erscheint dem Stadtrat in Hinblick darauf, dass dem Bürgermeister 2 rechtliche Berater zur Seite stehen, zur Wahrnehmung der Waffengleichheit und einem diszipliniertem Miteinander erforderlich. Es gilt für die Honorierung § 34 RVG mit der Maßgabe, dass der Stadtrat kein Verbraucher im Sinne dieser Vorschrift ist und daher die Abrechnung gem. § 34 RVG i. V. m. den Maßgaben des bürgerlichen Rechts erfolgt. Hierbei wird von der Rechtsprechung ein Stundensatz in Höhe von 150,00 pro Stunde (netto) als angemessen angesehen.