Beschluss:

Der Schulelternrat der Grundschule Weißandt-Gölzau hat eine Veröffentlichung mit dem Inhalt _____________ vorgenommen. Es ist durch Rechtsanwalt Dr. Moeskes rechtlich zu prüfen, ob es hinnehmbar ist, dass derartige Meinungsäußerungen im Amtsblatt erfolgen, da dies ein offizielles Dokument ist. Hier geht es jedoch nur um eine Meinungsäußerung. Es gilt für die Honorierung § 34 RVG mit der Maßgabe, dass der Stadtrat kein Verbraucher im Sinne dieser Vorschrift ist und daher die Abrechnung gem. § 34 RVG i. V. m. den Maßgaben des bürgerlichen Rechts erfolgt. Hierbei wir von der Rechtsprechung ein Stundensatz in Höhe von 150,00 € pro Stunde (netto) als angemessen angesehen.