Beschluss:

Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Michael Moeskes aus Magdeburg wird beauftragt, zur Prüfung der Rechtmäßigkeit der Bezahlung von Rechnungen für einen (anderen) Rechtsanwalt in einer personalrechtlichen Angelegenheit (Mitarbeiterin der Verwaltung) aus dem Stadthaushalt. Es gilt für die Honorierung § 34 RVG mit der Maßgabe, dass der Stadtrat kein Verbraucher im Sinne dieser Vorschrift ist und daher die Abrechnung gem. § 34 RVG i. V. m. den Maßgaben des bürgerlichen rechts erfolgt. Hierbei wird von der Rechtsprechung ein Stundensatz in Höhe von 150,00 € pro Stunde (brutto)als angemessen angesehen.