Beschluss:

Der Bürgermeister wird aufgefordert, das Personalentwicklungskonzept gegenüber dem Stadtrat zu erläutern. Ferner wird der Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Michael Moeskes aus Magdeburg beauftragt, dieses Personalentwicklungskonzept zu prüfen und eine Empfehlung auszusprechen. Es gilt für die Honorierung § 34 RVG mit der Maßgabe, dass der Stadtrat kein Verbraucher im Sinne dieser Vorschrift ist und daher die Abrechnung gem. § 34 RVH i. V. m. den Maßgaben des bürgerlichen Rechts erfolgt. Hierbei wird von der Rechtsprechung ein Stundensatz in Höhe von 150,00 € pro Stunde (netto) als angemessen angesehen.