Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 4, Enthaltungen: 4

 

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt erklärt auf der Grundlage der §§ 4, 19 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und § 36 Baugesetzbuch (BauGB) das Einvernehmen der Stadt Südliches Anhalt. nach § 35 Abs. 1 BauGB zur Errichtung und den Betrieb einer  Windenergieanlage (WEA) auf dem Flurstück 37 der Flur 1 in der Gemarkung Quellendorf der Stadt Südliches Anhalt durch die wpd Windpark Nr. 362 GmbH & Co. KG.