Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 30, Enthaltungen: 3

 

Beschlussvorschlag: EGSA-SR-08-02/2014

 

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt gemäß § 96 Abs. 1 Nr. 1 GO LSA  in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. August 2009 (GVBL.LSA S. 383) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes  zur Änderung der Gemeindeordnung vom 18.10.2013 (GVBl. LSA S. 498) die Freigabe von Finanzmittel in Höhe von 210.000 € für den 4. Bauabschnitt in der Grundschule Görzig  und ermächtigt die Verwaltung der Stadt Südliches Anhalt  die notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung einzuleiten.