Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 10

 

Beschlussvorschlag: EGSA-SR-04-01/2014

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt, im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für das Vorhaben der Antragstellerin Quellendorfer Landwirte GbR „Wesentliche Änderung der bestehenden Rinderanlage“ auf den Flurstücken 1004, 1007, 1008, 1009, 1010, 1014, 1022, 1035, 1038, 1039 und 1040 der Flur 3 der Gemarkung Quellendorf in der Stadt Südliches Anhalt, auf der Grundlage des § 36 Baugesetzbuch (BauGB) das gemeindliche Einvernehmen der Stadt Südliches Anhalt gemäß § 35 BauGB zu erklären.

 

Das anfallende Niederschlagswasser ist gemäß § 79b Wassergesetz Sachsen-Anhalt  auf dem Grundstück der Antragstellerin zu beseitigen.