Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

 

Beschlussvorschlag: EGSA-BIA-01-01/2014

Der Bau-, Industrie-, Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschuss des Stadtrates der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage des § 38 Flurbereinigungsgesetz, dass die Stadt Südliches Anhalt zu den Neugestaltungsgrundsätzen des Flurbereinigungsverfahren Schortewitz AB 3912 keine Einwände und Bedenken hat.