Sitzung: 21.01.2014 Bau-, Industrie-, Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: EGSA/161/2013
Beschlussvorschlag: EGSA-BIA-01-01/2014 |
Der Bau-, Industrie-, Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschuss des Stadtrates der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage des § 38 Flurbereinigungsgesetz, dass die Stadt Südliches Anhalt zu den Neugestaltungsgrundsätzen des Flurbereinigungsverfahren Schortewitz AB 3912 keine Einwände und Bedenken hat. |