TOP Ö 8: Aufhebung der Ortschaftsverfassung für die Ortschaft Görzig und Einführung der Ortschaftsverfassungen für die Ortschaften Görzig und Reinsdorf
Der Ortschaftsrat der Ortschaft Görzig beschließt
entsprechend § 89 GO LSA die Aufhebung der Ortschaftsverfassung für die
Ortschaft Görzig mit den Ortsteilen Görzig, Reinsdorf und Station
Weißandt-Gölzau. Gleichzeit wird entsprechend § 86 Abs. 1 GO LSA die
Einführung der Ortschaftsverfassungen für die Ortschaften Görzig (mit den
Ortsteilen Görzig und Station Weißandt-Gölzau) und Reinsdorf beschlossen.