Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschlussvorschlag: EGSA-HF-23-10/2013

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Südliches Anhalt beschließt gemäß § 97 GO LSA in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. August 2009 (GVBl. LSA S. 383) zuletzt geändert durch das Vierte Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung vom 30. November 2011 (GVBl. LSA S. 814) i.V. m. § 5 Abs. 4d der Hauptsatzung der Einheitsgemeinde Stadt Südliches Anhalt über eine überplanmäßige Ausgabe auf dem Produktsachkonto 61110.03120.534100 in Höhe von 17.500,00 €.