Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage des § 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i. V. m. § 18 BImSchG, dass die Stadt Südliches Anhalt dem Antrag der WEB Windenergie Betriebsgesellschaft Deutschland GmbH mit Sitz in Leer auf Verlängerung des Genehmigungsbescheides nach Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 18.10.2010 zur Errichtung und den Betreib einer Windkraftanlage vom Typ Vestas V 66 mit einer Nabenhöhe von 67 m, einem Rotordurchmesser von 66 m und einer Nennleistung von 1,65 MW auf dem Flurstück 1010 der Flur 3, Gemarkung Wörbzig im Ortsteil Wörbzig der Stadt Südliches Anhalt nicht zustimmt.

Begründet wird der Beschlussvorschlag mit der Nichteinhaltung des Standortes der Windkraftanlage zu den im Sachlichen Teilplan "Windenergienutzung in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg" der Regionalen Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg ausgewiesenen Abständen der Pufferzonen zu den untersuchten Schutzgütern.