TOP Ö 6.3: Satzung der Stadt Südliches Anhalt über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege
Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt die
Satzung der Stadt Südliches Anhalt über die Erhebung von Kostenbeiträgen
für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung und Betreuung von
Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege.