Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage des § 44 Abs. 2 der Gemeindeordnung LSA (GO LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. August (GVBL. LSA S. 383), zuletzt geändert durch das Vierte Gesetz zu Änderung der Gemeindeordnung vom 30.11.2011(GVBL. LSA S. 814) über die Nachtragsvereinbarung zum Gaskonzessionsvertrag vom 19.10./15.11.2011 für die Ortschaften Fraßdorf, Gröbzig und Quellendorf.