Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt gemäß
§ 90 Abs. 6 GO LSA vom 5. Oktober 1993 in der Fassung der Bekanntmachung
vom 10. August 2009 (GVBL. LSA S. 383), zuletzt geändert durch § 20 Abs. 1
des Stiftungsgesetzes Sachsen-Anhalt vom 20.01.2011 (GVBL. LSA S. 14) über
die Fortführung des Haushaltskonsolidierungsprogramms 2010 bis 2020. Der
umfangreiche Wortlaut des Beschlusses ist Anlage dieses
Beschlussvorschlages.