Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage der §§ 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) die Abwägung und Einarbeitung der während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. B 6 „Erweiterung Industriegebiet Weißandt-Gölzau“ der Stadt Südliches Anhalt vorgebrachten, als Anlage beigefügten Bedenken und Anregungen von Bürgern sowie Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange in den Bebauungsplan Nr. B 6 „Erweiterung Industriegebiet Weißandt-Gölzau“  der Stadt Südliches Anhalt.