Der Stadtrat
der Stadt Südliches Anhalt stimmt dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. B 6
„Erweiterung Industriegebiet Weißandt-Gölzau“ der Stadt Südliches Anhalt
mit textlichen Festsetzungen zu und billigt den Entwurf der Begründung Teil
I und Teil II - Umweltbericht in der vorliegenden Fassung.
Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt
gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) die öffentliche Auslegung des
Bebauungsplans Nr. B 6. „Erweiterung Industriegebiet Weißandt_Gölzau“
der Stadt Südliches Anhalt mit textlichen Festlegungen sowie der Begründung
Teil I und Teil II –Umweltbericht sowie des schalltechnischen Gutachtens.
Die nach § 4 Abs. 2 BauGB Beteiligten sind von
der Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
zu benachrichtigen und werden gleichzeitig gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um die
Abgabe einer Stellungnahme gebeten.
In diesem Fall wird den Beteiligten für die Abgabe einer Stellungnahme eine
angemessene Frist gesetzt.
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. B 6 „Erweiterung
Industriegebiet Weißandt-Gölzau“ der Stadt Südliches Anhalt und die
Begründung Teil I und Teil II –Umweltbericht sowie das schalltechnische
Gutachten liegen in der Zeit vom 29.10.2012 bis zum
30.11.2012 im Fachbereich III der
Verwaltung der Stadt Südliches Anhalt, Zimmer 103 Hauptstraße 31 in 06369 Südliches
Anhalt, OT Weißandt-Gölzau während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht
öffentlich aus.
Der Beschluss ist gemäß § 3 (2) BauGB ortsüblich
bekannt zu machen. In der öffentlichen Bekanntmachung ist der Hinweis zu
geben, dass während der Auslegungsfrist Anregungen und Bedenken vorgebracht
werden können.
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