Sitzung: 18.09.2012 Bau-, Industrie-, Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: EGSA/222/2012
Beschlussvorschlag: |
Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt stimmt dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. B 6 „Erweiterung Industriegebiet Weißandt-Gölzau“ der Stadt Südliches Anhalt mit textlichen Festsetzungen zu und billigt den Entwurf der Begründung Teil I und Teil II - Umweltbericht in der vorliegenden Fassung. Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. B 6. „Erweiterung Industriegebiet Weißandt_Gölzau“ der Stadt Südliches Anhalt mit textlichen Festlegungen sowie der Begründung Teil I und Teil II –Umweltbericht sowie des schalltechnischen Gutachtens. Die nach § 4 Abs. 2 BauGB Beteiligten sind von der Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu benachrichtigen und werden gleichzeitig gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um die Abgabe einer Stellungnahme gebeten. In diesem Fall wird den Beteiligten für die Abgabe einer Stellungnahme eine angemessene Frist gesetzt. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. B 6 „Erweiterung Industriegebiet Weißandt-Gölzau“ der Stadt Südliches Anhalt und die Begründung Teil I und Teil II –Umweltbericht sowie das schalltechnische Gutachten liegen in der Zeit vom 29.10.2012 bis zum 30.11.2012 im Fachbereich III der Verwaltung der Stadt Südliches Anhalt, Zimmer 103 Hauptstraße 31 in 06369 Südliches Anhalt, OT Weißandt-Gölzau während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Der Beschluss ist gemäß § 3 (2) BauGB ortsüblich bekannt
zu machen. In der öffentlichen Bekanntmachung ist der Hinweis zu geben, dass
während der Auslegungsfrist Anregungen und Bedenken vorgebracht werden
können. |