Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Der  Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt stimmt dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. B 6 „Erweiterung Industriegebiet Weißandt-Gölzau“ der Stadt Südliches Anhalt mit textlichen Festsetzungen zu und billigt den Entwurf der Begründung Teil I und Teil II - Umweltbericht in der vorliegenden Fassung.

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans  Nr. B 6.  „Erweiterung Industriegebiet Weißandt_Gölzau“ der Stadt Südliches Anhalt mit textlichen Festlegungen sowie der Begründung Teil I und Teil II –Umweltbericht sowie des schalltechnischen Gutachtens.

Die nach § 4 Abs. 2 BauGB Beteiligten sind von der  Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu benachrichtigen und werden gleichzeitig gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um die Abgabe einer Stellungnahme  gebeten. In diesem Fall wird den Beteiligten für die Abgabe einer Stellungnahme eine angemessene Frist gesetzt.

 

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. B 6 „Erweiterung Industriegebiet Weißandt-Gölzau“ der Stadt Südliches Anhalt und die Begründung Teil I und Teil II –Umweltbericht sowie das schalltechnische Gutachten liegen in der Zeit vom 29.10.2012 bis zum 30.11.2012   im Fachbereich III der Verwaltung der Stadt Südliches Anhalt, Zimmer 103 Hauptstraße 31 in 06369 Südliches Anhalt, OT Weißandt-Gölzau während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

 

Der Beschluss ist gemäß § 3 (2) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der öffentlichen Bekanntmachung ist der Hinweis zu geben, dass während der Auslegungsfrist Anregungen und Bedenken vorgebracht werden können.