Sitzung: 18.09.2012 Bau-, Industrie-, Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: EGSA/209/2012
Beschlussvorschlag: Der Stadtrat der Stadt Südliches
Anhalt beschließt, dass die Stadt Südliches Anhalt auf der Grundlage des § 36
Baugesetzbuch (BauGB) nach § 35 Abs. 1 BauGB das gemeindliche Einvernehmen
der Stadt Südliches Anhalt zu dem Genehmigungsantrag der Biogas Glauzig GmbH
& Co. KG nach Bundes- Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für das Vorhaben
„Errichtung und Betrieb eines BHKW mit einer Feuerungswärmeleistung von 1,2
MW sowie einer Anlage zur Lagerung von brennbaren Gasen mit einer
Lagerkapazität von 3,3 Tonnen einschließlich der Anlage zur Erzeugung von
Biogas“ auf den Flurstücken 1 und 1041 der Flur 1 der Gemarkung Glauzig im
Ortsteil Glauzig der Stadt Südliches Anhalt weiterhin versagt. |
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