Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag: Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt, dass die Stadt Südliches Anhalt auf der Grundlage des § 36 Baugesetzbuch (BauGB) nach § 35 Abs. 1 BauGB das gemeindliche Einvernehmen der Stadt Südliches Anhalt zu dem Genehmigungsantrag der Biogas Glauzig GmbH & Co. KG nach Bundes- Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für das Vorhaben „Errichtung und Betrieb eines BHKW mit einer Feuerungswärmeleistung von 1,2 MW sowie einer Anlage zur Lagerung von brennbaren Gasen mit einer Lagerkapazität von 3,3 Tonnen einschließlich der Anlage zur Erzeugung von Biogas“ auf den Flurstücken 1 und 1041 der Flur 1 der Gemarkung Glauzig im Ortsteil Glauzig der Stadt Südliches Anhalt weiterhin versagt.