TOP Ö 11: Beratung zur Stellungnahme der Stadt Südliches Anhalt gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zu dem Bauvorhaben "Zeitweilige Lagerung von Boden und Kompost mit einer max. Lagerkapazität von 2.600 Tonnen" der Antragstellerin KRD GmbH Atzendorf in der Deponie Edderitz im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach BImSchG