Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 1

 

Beschlussvorschlag: EGSA-BIA-05-05/2012

Der Bau-, Industrie-, Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschuss des Stadtrates der Stadt Südliches Anhalt erklärt auf der Grundlage des § 36 BauGB nach § 34 BauGB das planungsrechtliche Einvernehmen der Stadt Südliches Anhalt zu den beiden Varianten der Bauvoranfrage des Bauherrn Matthias Kretzmann „Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage“ Hauptstraße 31, Flur 1, Flurstück 108 in der Gemarkung Wörbzig unter dem Vorbehalt, dass bei einer Zuwegung über die Gartenstraße zwischen der Stadt Südliches Anhalt und Herrn Matthias Kretzmann, wohnhaft Weintraubenstraße 22 in 06366 Köthen ein städtebaulicher Vertrag auf der Grundlage des § 11 Abs. 1 BauGB zur Sicherung der verkehrstechnischen und versorgungstechnischen Erschließung abzuschließen ist.