Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt für den vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan 03-2012 „Biogasanlage Wörbzig“ der Stadt Südliches Anhalt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB in Form einer öffentlichen Versammlung in der Ortschaft Gröbzig der Stadt Südliches Anhalt.

Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Gleichzeitig wird beschlossen, die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB durchzuführen. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sind von der Planung zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufzufordern.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.