Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Einheitsgemeinde Stadt Südliches Anhalt beschließt, den Bürgermeister zu berechtigen, gemäß § 44 Abs. 3 Nr. 10 i.V.m. §§ 100, 155 und 165 Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.08.2009 (GVBl. LSA S. 383) in der derzeit gültigen Fassung, ein Darlehen in Höhe von 361.597,19 € aufzunehmen. Das Darlehen ist bei der Bank aufzunehmen, die den günstigsten Zinssatz zu folgenden Konditionen bietet:

 

1.    Das Darlehen ist als Annuitätendarlehen aufzunehmen.

2.    Auszahlung 100 %

3.    Zahlungsweise Zins und Tilgung vierteljährlich nachträglich sofort nach Darlehnsaufnahme.

4.    Die Laufzeit des Darlehens soll 20 Jahre betragen und nach Laufzeitende vollständig getilgt sein.

5.    Die Zinsbindung soll 10 Jahre betragen.

6.    Das Darlehen ist am 01.06.2012 aufzunehmen.

7.    Zins und Tilgung sind erstmals zum 30.06.2012 zu zahlen.

 

Der Stadtrat ist nach der Darlehensaufnahme durch den Bürgermeister darüber zu informieren, zu welchen Konditionen und bei welcher Bank das Darlehen aufgenommen wurde.