Der Stadtrat der
Einheitsgemeinde Stadt Südliches Anhalt beschließt, den Bürgermeister zu
berechtigen, gemäß § 44 Abs. 3 Nr. 10 i.V.m. §§ 100, 155 und 165
Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt in der Fassung der
Bekanntmachung vom 10.08.2009 (GVBl. LSA S. 383) in der derzeit gültigen
Fassung, ein Darlehen in Höhe von 361.597,19 € aufzunehmen. Das Darlehen
ist bei der Bank aufzunehmen, die den günstigsten Zinssatz zu folgenden
Konditionen bietet:
1.
Das Darlehen ist als Annuitätendarlehen
aufzunehmen.
2.
Auszahlung 100 %
3.
Zahlungsweise Zins und Tilgung
vierteljährlich nachträglich sofort nach Darlehnsaufnahme.
4.
Die Laufzeit des Darlehens soll 20 Jahre
betragen und nach Laufzeitende vollständig getilgt sein.
5.
Die Zinsbindung soll 10 Jahre betragen.
6.
Das Darlehen ist am 01.06.2012 aufzunehmen.
7.
Zins und Tilgung sind erstmals zum
30.06.2012 zu zahlen.
Der Stadtrat ist nach der
Darlehensaufnahme durch den Bürgermeister darüber zu informieren, zu
welchen Konditionen und bei welcher Bank das Darlehen aufgenommen wurde.
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