Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 33

 

Beschlussvorschlag: EGSA-SR-12-02/2012

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt stellt gemäß § 41 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2

Der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt  (GO LSA) das Ausscheiden von Frau Eleonore Winkler  aus dem  Ortschaftsrat Radegast  infolge des schriftlich erklärten Mandatsverzichtes fest.

 

Weiterhin beschließt der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt die Anordnung der sofortigen Vollziehung des Ausscheidens aus dem Ortschaftsrat gemäß § 80 Abs.2

Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO):