Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt für den vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 02-2012 „Photovoltaikanlage Großbadegast“ der Stadt Südliches Anhalt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung in der Zeit

 vom  02.04.2012 bis zum 02.05.2012.

Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Gleichzeitig wird beschlossen, die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB durchzuführen. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sind von der Planung zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufzufordern.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.