Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 6, Enthaltungen: 1

 

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt, im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz für das Vorhaben des Antragstellers UKA Umweltgerechte Kraftanlagen Standortentwicklung GmbH Lohmen  „Errichtung und Betrieb von 18 Windenergieanlagen (WEA)“ im Windenergiepark Hinsdorf für die WEA 14 vom Typ Vestas V 112, 3 MW Nennleistung, Nabenhöhe 140 m, Rotordurchmesser 112 m, Gesamthöhe 196 m auf dem Flurstück 46/1 der Flur 10 der Gemarkung Salzfurtkapelle in der Stadt Zörbig, auf der Grundlage des § 36 Baugesetzbuch (BauGB) das gemeindliche Einvernehmen der Stadt Südliches Anhalt gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 BauGB i. V. m. § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 und Nr. 5 BauGB sowie § 35 Abs. 3 Satz 2 BauGB zu versagen.

 

Die Versagung des gemeindlichen Einvernehmens der Stadt Südliches Anhalt wird wie folgt begründet:

 

  1. Da für das beantragte Vorhaben in den Antragsunterlagen keine eindeutigen Aussagen zu den Standorten der erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und deren Umsetzung vorliegen, ist momentan eine Aussage der Stadt Südliches Anhalt, ob Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege dadurch beeinträchtigt werden, nicht möglich.

 

  1. Das beantragte Vorhaben ist raumbedeutsam. Die entsprechenden Standorte für die Nutzung von Windenergie werden auf der Grundlage des Landesentwicklungsplanes LSA in den Regionalen Entwicklungsplänen mit der Ausweisung als Vorrang- und Eignungsgebiet festgelegt.  Der „Teilplan für die Nutzung der Windenergie“ des Regionalen Entwicklungsplanes, in welchem Vorrang- und Eignungsgebiete für Windkraft ausgewiesen werden, ist auf Grund einer Gerichtsentscheidung außer Kraft.  An dessen Stelle tritt die neue planungsrechtliche Situation der Aufstellung eines Sachlichen Teilplans „Windenergienutzung in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg“. Raumordnerisch ist der vorgesehene Standort entsprechend dem im Jahr 2011 beschlossenen, aber noch nicht rechtskräftigen sachlichen Teilplan „Windenergienutzung in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg“ der Regionalen Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg kein Vorrang- und Eignungsgebiet für die Nutzung von Windenergie. Weiterhin wird der Mindestabstand von 5000 m zum Windpark Thurland nicht eingehalten.

 

  1. Die Zuwegung zu der beantragten Windkraftanlage WEA 14 erfolgt über den sonstigen öffentlichen Weg der Stadt Südliches Anhalt von Hinsdorf nach Salzfurtkapelle. Eine Aussage zur Tragfähigkeit liegt nicht vor. Da die Erschließung der sich in den Gemarkungen Zehbitz und Salzfurtkapelle befindlichen WEA ebenfalls über diesen Weg vorgesehen ist, wäre zu klären, ob die zur Überführung des Wirtschaftsweges über die B 6 n geplante Brückenbreite von 3 m ausreichend ist. In den Antragsunterlagen befindet sich eine Aussage, dass zur Anlieferung der Teile der WEA der Schwerlastverkehr  eine Straßenbreite von 4 m benötigt. Dies würde auch bedeuten, dass im Gemarkungsbereich Hinsdorf dieses Weges eine teilweise Beseitigung des Straßenbegleitgrüns erforderlich ist. Eine Aussage dazu fehlt in den Antragsunterlagen. Zurzeit ist keine gesicherte Erschließung vorhanden. Für die Stadt Südliches Anhalt würden unwirtschaftliche Aufwendungen für Straßen entstehen.