Der Stadtrat der
Einheitsgemeinde Stadt Südliches Anhalt beschließt, den Bürgermeister zu
berechtigen, gemäß § 44 Abs. 3 Nr. 10 i.V.m. §§ 100, 155 und 165
Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 10.08.2009 (GVBl. LSA S. 383) in der derzeit gültigen
Fassung, ein Darlehen in Höhe von 45.397,96 € aufzunehmen. Das Darlehen ist
bei der Bank aufzunehmen, die den günstigsten Zinssatz zu folgenden
Konditionen bietet:
1.
Das Darlehen ist als Annuitätendarlehen aufzunehmen.
2.
Auszahlung 100 %
3.
Zahlungsweise Zins und Tilgung monatlich
nachträglich sofort nach
Darlehensaufnahme.
Die monatliche Rate soll 2.709,74 € nicht überschreiten.
4.
Die Zinsbindung soll 5 Jahre betragen.
5.
Die Laufzeit des Darlehens soll 5 Jahre
betragen. Nach Ablauf der Laufzeit soll das Darlehen vollständig getilgt
sein.
6.
Das Darlehen ist am 30.01.2012 aufzunehmen.
7.
Zins und Tilgung sind erstmals zum
28.02.2012 zu zahlen.
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