Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 32, Nein: 2, Enthaltungen: 1

 

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt stellt gemäß § 41 Abs. 1  Nr. 2  i.V.m. § 39 Abs. 1 und § 41 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) das Ausscheiden von Herrn Jan Hofmann aus dem Ortschaftsrat Radegast  infolge der Abmeldung seines Wohnsitzes in der Ortschaft Radegast fest.

 

Weiterhin beschließt der Stadtrat die Anordnung der sofortigen Vollziehung des Ausscheidens aus dem Ortschaftsrat gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (Vw GO).