Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 6, Enthaltungen: 1

 

Beschlussvorschlag: EGSA-SR-106-10/2011

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt gemäß § 90 Abs. 3 i.V.m. §§ 155 , 156 GO LSA in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. August 2009 (GVBL. LSA S. 383), zuletzt geändert durch § 20 Abs. 1 des Stiftungsgesetzes Sachsen-Anhalt vom 20.01.2011 (GVBL LSA S. 14) über Fortführungsmaßnahmen zur Haushaltskonsolidierung, die verbindlich in das Konsolidierungskonzept zum Haushalt 2012 einfließen.