Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

 

Beschlussvorschlag: EGSA-BIA-21-08/2011

 

Der Bau-, Industrie-, Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschuss des Stadtrates der Stadt Südliches Anhalt erklärt auf der Grundlage des § 36 Baugesetzbuch (BauGB) gemäß § 35 Absätze 2 und 3 BauGB das Einvernehmen der Stadt Südliches Anhalt zu dem Bauantrag  Aufstellung Container für Kleingeräte“ des Antragstellers SV 85 Glauzig e. V. in der Ortschaft Glauzig der Stadt Südliches Anhalt, Am Freibad, Flur 1, Flurstücke 127 und 128, Gemarkung Glauzig.

 

Die Stadt Südliches Anhalt gestattet als Eigentümerin die Nutzung der Flurstücke 127 und 128 der Flur 1 der Gemarkung Glauzig.