Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage des § 85 Abs. 5 der Bauordnung (BauO) LSA die in der Planzeichnung im Planteil B des Bebauungsplanes B1 „Am Dorfteich“ der Ortschaft Weißandt- Gölzau der Stadt Südliches Anhalt unter II. „Bauordnungsrechtliche Festsetzungen“ aufgeführten Feststetzungen nicht zu verlängern.