Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage des § 85 Abs. 5 der Bauordnung (BauO) LSA die im Textteil B der Planzeichnung der 1. Änderung des Bebauungsplanes B 3 Sondergebiet Mehrzwecksportanlage „An den Ellern“ der Ortschaft Weißandt-Gölzau der Stadt Südliches Anhalt unter 7. „Äußere Gestaltung baulicher Anlagen“ genannten örtlichen Bauvorschriften nicht zu verlängern.