Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage des § 85 Abs. 5 der  Bauordnung (BauO) LSA die Weitergeltung aller im Textteil B der Planzeichnung der 1. Änderung  des Bebauungsplans Nr. 1  "Windpark Trebbichau an der Fuhne"  der Ortschaft Trebbichau an der Fuhne der Stadt Südliches Anhalt im Punkt "7. Gestalterische Festsetzungen" aufgeführten Festsetzungen.

Der Beschluss ist gemäß § 85 Abs. 5 BauO LSA i. V. m. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen.