Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage des § 85 Abs. 5 der  Bauordnung (BauO) LSA die im Textteil der Planzeichnung der Klarstellungssatzung mit Abrundungen nach § 34 Abs. 1 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch der Ortschaft Reupzig der Stadt Südliches Anhalt unter der Überschrift  „Baugestalterische Festlegungen“ enthaltenen Festlegungen nicht zu verlängern.