Sitzung: 24.02.2011 Stadtrat Südliches Anhalt
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: EGSA/046/2011
Beschlussvorschlag: |
Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage des § 85 Abs. 5 der Bauordnung (BauO) LSA die im Text Teil B der Planzeichnung des Bebauungsplans Nr. 2 "Wohngebiet Quellendorf - Süd" der Ortschaft Quellendorf der Stadt Südliches Anhalt enthaltenen bauordnungsrechtlichen Festsetzungen zu - 1 Gebäudegestaltungen - 2 Außenantennen nicht zu verlängern. |