Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage des § 85 Abs. 5 der Bauordnung (BauO) LSA die auf der Planzeichnung des Bebauungsplanes  Nr. 1 „August- Bebel- Straße/ Angergasse“ der Ortschaft Großbadegast der Stadt Südliches Anhalt  im Plan Teil B Textl. Festsetzungen unter 7. genannte örtliche Bauvorschrift „die Zufahrten notwendiger Garagen sind in wassergebundenen Belägen oder Rasengittersteinen auszuführen“ sowie die unter dem Punkt „örtliche Bauvorschriften über Gestaltung gemäß § 87 BauO LSA i.V. m. § 39 (4) BauGB“ aufgeführte Aussage zur Dachgestaltung nicht zu verlängern.