Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage des § 85 Abs. 5 der  Bauordnung (BauO) LSA die im Text Teil B der Planzeichnung des Vorhaben- und Erschließungsplan  Nr.1 -Reines Wohngebiet- "An der Straße nach Rohndorf" der Ortschaft Glauzig der Stadt Südliches Anhalt unter 2. genannten „Bauordnungsrechtliche Festsetzungen“ nicht zu verlängern: