Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage des § 85 Abs. 5 der  Bauordnung (BauO) LSA die im Teil B -Textliche Festsetzungen- der Planzeichnung des Bebauungsplans Nr. 01  "Am Alten Sportplatz"  der Ortschaft Fraßdorf der Stadt Südliches Anhalt unter 1. genannten Festsetzungen:

 

-   (zulässige Dachneigungen zwischen 38° und 45°)

-   zugelassen (für Garagen u. Carports) sind Flachdächer mit einer Dachneigung

    (DN) über 2°, zur Straße kann die DN an die DN des EFH angepasst werden bis 

    max. 1,25 m sichtbare Länge in Abhängigkeit von der Dacheindeckung

 

nicht zu verlängern.