Sitzung: 24.02.2011 Stadtrat Südliches Anhalt
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: EGSA/029/2011
Beschlussvorschlag: |
Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage des § 85 Abs. 5 der Bauordnung (BauO) LSA die im Textteil B der Planzeichnung des Bebauungsplans 02/2001 Sondergebiet "Seebad Edderitz" der Ortschaft Edderitz der Stadt Südliches Anhalt im Punkt "Bauordnungsrechtliche Festsetzungen" aufgeführten Festsetzungen nicht zu verlängern. |