Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage des § 85 Abs. 5 der  Bauordnung (BauO) LSA die im Textteil der Planzeichnung der Klarstellungssatzung mit Abrundungen nach § 34 Abs. 1 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch des Ortsteiles Repau der Ortschaft Libehna der Stadt Südliches Anhalt unter der Überschrift "Allgemeine baugestalterische Festsetzungen" in den Absätzen "Außenwände", "Dach", "Einfriedungen" und "Antennenanlagen" enthaltenen gestalterischen Festsetzungen nicht zu verlängern. 

 

 

 

 

 

Herr Marx:

Werden wir die Abstimmung der Beschlüsse im Stadtrat auch so durchführen?

 

Herr Feuerborn:

Ja, ich werde nur vorlesen wo es Änderungen gab.

 

Herr Marx:

Ich möchte schon mein Unverständnis zu diesen Beschlussfassungen zum Ausdruck bringen. Müssen wir uns alles bieten lassen?

 

Herr Burghause:

Das sollte der Bürgermeister auf jeden Fall ansprechen.

 

Bürgermeister:

Der Stadtrat kann seinen Unmut äußern, aber es gibt hierzu gesetzliche Vorschriften.

 

Herr Honsa:

Das ist auch eine Sache der Umsetzung. Der Landkreis war hierfür zuständig, es ist einfach ein Falschverhalten vom Landkreis.

 

Herr Thormann:

Es geht hier um die Einhaltung der amtlichen Bauvorschriften und das obliegt nun einmal dem Stadtrat und es oblag dem ehem. Gemeinderat.

 

 

Herr Thormann verabschiedete sich.