Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage des § 85 Abs. 5 der  Bauordnung (BauO) LSA die im Textteil der Planzeichnung der Klarstellungssatzung mit Abrundungen nach § 34 Abs. 1 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch des Ortsteiles Libehna der Ortschaft Libehna der Stadt Südliches Anhalt unter der Überschrift "Allgemeine baugestalterische Festsetzungen" in den Absätzen "Außenwände", "Dach", "Einfriedungen" und "Antennenanlagen" enthaltenen gestalterischen Festsetzungen nicht zu verlängern.