Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage des § 85 Abs. 5 der  Bauordnung (BauO) LSA die im Text Teil B der Planzeichnung des Vorhaben- und Erschließungsplans Nr. 1/92  "Industriegebiet Gnetsch" der Ortschaft Weißandt-Gölzau  der Stadt Südliches Anhalt  unter der  Überschrift "Bauordnungsrechtliche Festsetzungen" genannten Festsetzungen nicht zu verlängern.