Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage des § 85 Abs. 5 der Bauordnung (BauO) LSA die in der Planzeichnung des Vorhabens- und Erschließungsplanes Wohnbebauung „An der Kleinweißandter Straße“ der Ortschaft Weißandt- Gölzau der Stadt Südliches Anhalt aufgeführten örtlichen Bauvorschriften nicht zu verlängern