Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage des § 85 Abs. 5 der  Bauordnung (BauO) LSA die im Text Teil B der Planzeichnung des Vorhaben- und Erschließungsplans Nr. 01 "Straße der Einheit" der Ortschaft Radegast der Stadt Südliches Anhalt enthaltenen bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften

 

-   2.1   -Dachneigungen-

-   2.2   -Dachdeckungen-

-   2.3   -Außenwände-

-   4.     -Einfriedungen-

 

nicht zu verlängern.