Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage des § 85 Abs. 5 der Bauordnung (BauO) LSA die im Teil B der Planzeichnung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes  Nr. 2 „Zehmigkau- Süd“ der Ortschaft Meilendorf der Stadt Südliches Anhalt im  Punkt „Bauordnungsrechtliche Festsetzungen“ aufgeführten Festsetzungen nicht zu verlängern.