Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage des § 85 Abs. 5 der  Bauordnung (BauO) LSA alle in der Klarstellungssatzung mit Abrundungen nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch der Ortschaft Hinsdorf der Stadt Südliches Anhalt im Punkt 3.3 –Maß der baulichen Nutzung- aufgeführten Festsetzungen nicht zu verlängern.