Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage des § 85 Abs. 5 der  Bauordnung (BauO) LSA die im Text Teil B der Planzeichnung des  vorhabenbezogenen Bebauungsplans 01/04 "Am Schützenplatz"  der Ortschaft Gröbzig der Stadt Südliches Anhallt enthaltenen bauordnungsrechtlichen Festsetzungen zu  "Einfriedungen", "Dachformen, Dacheindeckung" sowie "Fassadengestaltung" nicht zu verlängern.