Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage des § 85 Abs. 5 der Bauordnung (BauO) LSA die auf der Planzeichnung des Bebauungsplanes B2 „Wohnsiedlung Weißandt Nord“ der Ortschaft Weißandt- Gölzau der Stadt Südliches Anhalt im Plan unter 7. Äußere Gestaltung baulicher Anlagen,  enthaltenen Festsetzungen zu örtlichen Bauvorschriften nicht zu verlängern.