Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage des § 85 Abs. 5 der  Bauordnung (BauO) LSA die im Text Teil B der Planzeichnung der 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplan "Reihenhausring Gröbzig" der Ortschaft Gröbzig der Stadt Südliches Anhalt enthaltenen „Textlichen Festsetzungen“ nicht zu verlängern.