Sitzung: 22.02.2011 Bau-, Industrie-, Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: EGSA/038/2011
Beschlussvorschlag: |
Der Stadtrat der Stadt
Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage des § 85 Abs. 5 der Bauordnung (BauO) LSA die im Text Teil B
der Planzeichnung der 1. Änderung des Vorhaben-
und Erschließungsplan "Reihenhausring Gröbzig" der Ortschaft Gröbzig
der Stadt Südliches Anhalt enthaltenen „Textlichen Festsetzungen“ nicht zu
verlängern. |