Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage des § 85 Abs. 5 der Bauordnung (BauO) LSA die auf der Planzeichnung des Bebauungsplanes B1 „Sonder- und Gewerbegebiet Weißandt-Gölzau Nord-Ost“ der Ortschaft Weißandt- Gölzau der Stadt Südliches Anhalt im  Plan unter 6. Äußere Gestaltung baulicher Anlage, enthaltenen Feststetzungen zu öffentlichen Bauvorschriften nicht zu verlängern.