Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt beschließt auf der Grundlage des § 85 Abs. 5 der  Bauordnung (BauO) LSA die im Textteil B der Planzeichnung der 1. Änderung des Bebauungsplans 02/2001 Sondergebiet  "Seebad Edderitz"  der Ortschaft Edderitz der Stadt Südliches Anhalt im Punkt "Bauordnungsrechtliche Festsetzungen" aufgeführten Festsetzungen nicht zu verlängern.